CDU: Wiederkehrende Straßenbaubeiträge
Bereits im Mai 2017 hatte die CDU-Fraktion alle interessierten Bürgerinnen und Bürger eingeladen, sich über die bevorstehende Einführung der "Wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge" zu informieren. Bernd-Carsten Hiebing (MdL), politischer Sprecher der CDU Fraktion im niedersächsischen Landtag, referierte als Gastredner.
"Durch die Gesetzesänderung des § 6b des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) wird eine andere Form der Straßenfinanzierung ermöglicht", erklärte Hiebing und zeigte die Unterschiede zwischen der bisherigen Straßenausbaubeitragssatzung zu der neuen Satzung auf.
In einer anschließenden Diskussionsrunde konnten die Veranstaltungsteilnehmer ihre Sorgen und Nöte äußern und der Fraktion eigene Vorschläge mit auf den Weg geben.
Hans-Werner Kammer (MdB) und Jörg Mondorf (Fraktionsvorsitzender) sehen in der rechtlichen Neuerung große Chancen. Dabei ist es aber noch eine Menge Arbeit, die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen auszuloten. Durch die „Neuregelung“ wird eine weniger belastende Möglichkeit geschaffen, den Zustand der Straßen in der Gemeinde langfristig zu verbessern und auf einem guten Niveau zu halten. Die CDU hatte bereits 2016 mit einen Antrag zur Straßenzustandsbewertung gestellt und legte nun einen Forderungskatalog im Zusammenhang mit den wiederkehrenden Straßenbaubeiträgen an die Gemeinde nach.
Die CDU-Fraktion stellt im Zusammenhang mit der Änderung des NKAG - § 6b – folgenden Antrag an die Gemeindeverwaltung:
1.
Das Ergebnis der auf Antrag der CDU erfolgten Straßenzustandsbewertung aller Gemeindestraßen steht noch aus und sollte zeitnah, zusammen mit einem verwaltungsseitigen Vorschlag zur beabsichtigten Sanierungsrangfolge, den Ratsmitgliedern zur Kenntnisnahme und Abstimmung vorgestellt werden.
2.
Ein externer Fachreferent und Justitiar, z.B. vom NSGB, sollte zur Darstellung der Grenzen und Möglichkeiten in der neuen Rechtslage „Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge“ gewonnen werden, um vor dem Rat berichten zu können.
Im Rahmen der verwaltungsseitigen Vorbereitung einer neuen Gemeindesatzung wird darüber hinaus gebeten:
1.
Die geplante Abgrenzung der Abrechnungsgebiete zeitnah vorzustellen.
2.
Die in den kommenden Jahren zu erwartenden Straßenausbauten, ihre Klassifizierung und die zu erwartenden Kosten vorab darzulegen.
3.
Einen Vorschlag zu einer angemessenen Freistellungsphase für Neubaugebiete zu unterbreiten.
4.
Einen Vorschlag zu einer angemessenen Freistellungsphase für die in den vergangenen Jahren sanierten Gebiete zu unterbreiten.
5.
Den Beitragssatz nach dem tatsächlichen jährlichen Investitionsaufwand zu ermitteln.
6.
Eventuelle Kostenüberdeckungen jährlich auszugleichen.
7.
Einen angemessen Gemeindeteil zur Abstimmung vorzuschlagen.
8.
Die Vorstellung im Umgang mit klassifizierten Straßen vorzustellen.
9.
Eine breite und frühzeitige Bürgerbeteiligung durchzuführen.
Antragsbegründung:
In der Vergangenheit konnten Gemeinden Grundstückseigentümer bei der Erneuerung beziehungsweise Verbesserung der an das Grundstück angrenzenden Straßen nur zur Zahlung eines einmaligen Beitrags verpflichten. Durch eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes durch den Niedersächsischen Landtag im Frühjahr 2017 haben Kommunen nun die Möglichkeit, jährlich wiederkehrende Straßenausbaubeiträge zu erheben.
Zur Aufstellung einer neuen „Straßensanierungssatzung“ sind zeitnah intensive Beratungen erforderlich, um sich bei Abwägung der Chancen und Risiken rechts- und zukunftssicher aufstellen und die Bürger mitnehmen zu können. Die CDU Zetel/Neuenburg sieht hier großes Potential, eine gerechterer und sozialverträgliche Alternative für die bestehende Straßenausbaubeitragssatzung zu schaffen.
Dabei sind zwingend die Vor- und Nachteile zu beachten, die sich aus den Erfahrungen des Gemeinde- und Städtebunds Rheinland-Pfalz ergeben haben:
Vorteile:
Nachteile: