Unsere CDU

Lagebericht zu COVID-19 in Friesland

7-Tagesinzidenz bei41,54

Wir informieren über die aktuellen Fallzahlen. Es werden jeweils alle Fälle mit einer laborbestätigten Infektion gezählt.

Aktuelle Zahlen:
Gesamt: 265
Fälle in den letzten 7 Tagen: 42
Todesfälle 3

 

Nach heutigem Stand sind im Landkreis Friesland 191Personen mit Covid 19 erkrankt. Seit gestern gibt es eine neue Infektion.
Zwei Personen sind leider verstorben.
Häufig gestellte Fragen. Der Landkreis antwortet:

*Muss mein Kind den ganzen Schultag über eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann? Auch im Unterricht? Auch dann, wenn die Kinder sich in einem festen Klassenverband oder Kurs befinden?

Je nach Schulform werden unterschiedliche Empfehlungen ausgesprochen.

 

- Oberschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Berufsschulen:

In Unterrichts- und Arbeitsräumen sowie außerhalb dieser wird für jede Person auf dem gesamten Schulgelände das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, soweit der Mindestabstand von 1,5m zu einer anderen Person nicht eingehalten werden kann, empfohlen.

 

- Schulen mit Förderschwerpunkten geistige Entwicklung und Sprache:

Für jede Person, ausgenommen Schülerinnen und Schülern, wird außerhalb von Unterrichts- und Arbeitsräumen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen, soweit der Mindestabstand von 1,5m zu einer anderen Person nicht eingehalten werden kann.

 

Grundschulen:

Schülerinnen und Schülern wird empfohlen, außerhalb der Unterrichts- und Arbeitsräume eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, soweit der Mindestabstand von 1,5m zu einer anderen Person nicht eingehalten werden kann. Für jede weitere Person wird empfohlen in Unterrichts- und Arbeitsräumen sowie außerhalb dieser auf dem gesamten Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, soweit der Mindestabstand zu einer anderen Person nicht eingehalten werden kann.

 

*Brauche ich bei einem Spaziergang eine Mund-Nasen-Bedeckung, wenn der Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann?

Wenn der Abstand zu anderen Personen von mind. 1,5m eingehalten werden kann, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung bei einem Spaziergang nicht verpflichtend. Durch die Allgemeinverfügung des Landkreises Friesland muss aber an bestimmten Örtlichkeiten (siehe Allgemeinverfügung vom 3.11.2020) eine Mund-Nasen-Bedeckung von 08:00 bis 20:00 getragen werden. Und zwar unabhängig davon, ob ein Abstand von 1,5m zu anderen Personen eingehalten werden kann.

 

* Warum erlässt der Landkreis zusätzlich zur Landesverordnung noch eine Allgemeinverfügung?

Die Landesverordnung sieht vor, dass bei einer Inzidenz von über 35, weitere Einschränkungen durch eine Allgemeinverfügung zu regeln sind. Durch die Allgemeinverfügung soll das Infektionsgeschehen weiter minimiert und die Verbreitung des Coronavirus weiter eingedämmt werden.

 

*Kindertagesstätten: Muss das Fach- und Betreuungspersonal auch in Gruppen- und Funktionsräumen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen?

Für das Fach- und Betreuungspersonal wird empfohlen, außerhalb der Gruppen- und Funktionsräume sowie in den Gemeinschaftsräumen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

 

*Nach welchen Kriterien wurde entschieden, an welchen Orten eine zusätzliche Maskenpflicht angeordnet wird?

In Absprache mit den Städten und Gemeinden wurden die Orte ausgewählt, an denen eine zusätzliche Maskenpflicht besteht. In der Regel sind dies Orte, die häufig frequentiert sind und an denen ein Abstand von 1,5m nicht immer einzuhalten ist.